Lemex

Handels- und Produktions GmbH



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Verträge, die zwischen der LEMEX Handels- und Produktions GmbH, Industriestraße 3, 24647 Wasbek (hiernach: „wir“) und unseren Kunden (hiernach: „Kunde“ oder „Sie“) werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Den Vertragsabschluss mit Verbrauchern lehnen wir ab.

§ 1 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Annahme. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung der Bestellung des Kunden zustande. Die Bestätigung können wir durch vertragsgemäße Ausführung der Bestellung ersetzen.
(2) Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind die von uns angebotenen und vom Kunden bestellten Waren bzw. Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beziehen sich Ausführungen und Preise auf die angebotenen Artikel und nicht auf eventuell im Angebot mit abgebildetes Zubehör oder Dekorationen.
(3) Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von uns vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung (rechtzeitige und bestellungsentsprechende Vereinbarung der Belieferung mit unserem Lieferanten – „kongruentes Deckungsgeschäft“ – vorausgesetzt) und nicht von uns zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch wir unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
(4) Der Mindestbestellwert beträgt Euro 150,00. Geringere Mengen liefern wir nur aufgrund gesonderter Absprache gegen Vereinbarung eines angemessenen Mindermengenzuschlages.

§ 2 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sachgerecht zu lagern.
(3) Der Kunde ist bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises nicht berechtigt, über die Kaufsache zu verfügen, insbesondere sie zu verkaufen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(5) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 3 Pfand
Für Transportmittel hat der Kunde folgendes Pfand zu entrichten:
Plastik-Roll-Container 50,00 €
Plastik-Zwischenboden für o. g. Container 10,00 €
Europalette aus Holz 20,00 €
Europalette aus Kunststoff 20,00 €
Kunststoffkisten für Gemüse u. Pommes 4,00 €
EC-Kiste aus Kunststoff 5,00 €

§ 4 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Versand-/Transportkosten.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und hat innerhalb von 7 Kalendertagen bei uns einzugehen. Wir behalten uns vor, die Auslieferung der Ware von der Zahlung des Preises abhängig zu machen. Bei Aktionspreisen gilt im Verzugsfall der ursprüngliche Preis ohne Rabatt als vereinbart. Skonto bedarf unserer vorherigen Zustimmung
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Barmbek. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch bei Einsatz unseres eigenen Transportpersonals.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lager- und Transportkosten) zu verlangen.

§ 6 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel, Fehl- und Minderlieferung zu untersuchen. Mängel- und Mengenrügen müssen innerhalb von 2 Werktagen Stunden ab Erhalt der Ware in Textform (Fax, Email) bei uns eingehen. Beanstandete Ware ist bis zur Abholung lebensmittelgerecht zu lagern.
(2) Maßgebliche Menge ist die Menge bei Übergabe an den Kunden oder beim Versandungskauf bei Übergabe an die Transportperson. Unvermeidbarer Schwund (z. B. Gewichtsverlust während des Transports aufgrund Wasserverdunstung) gilt nicht als Mangel/Minderlieferung.
(3) Eine Garantie im Rechtssinne erteilen wir nur ausdrücklich und schriftlich. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.
(4) Die von uns gelieferten Waren sind vom Kunden, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Verdeckte Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.
(5) Im Gewährleistungsfall leisten Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(8) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
(9) Wir haften nicht für Schäden, die auf nicht von uns zu vertretender unsachgemäßer Verwendung und Lagerung zurückzuführen sind.

§ 7 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die Einschränkungen des vorstehenden Abs. 1 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie unsere Haftung für etwaig übernommene Garantien bleiben unberührt.

§ 8 Sonstiges
(1) Wir erheben und verarbeiten im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Kunden, auch mittels EDV.
(2) Auf die Verträge mit uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns ist unser Geschäftssitz.
(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 15.02.2011 | Version: 1.1